Arbeitskreis Asyl Aktuell

Gemeinsame Presseerklärung
24. Juli 2024

Etappensieg im Eilverfahren gegen restriktive Bezahlkarte:
PRO ASYL und GFF unterstützen klagende Familie

PRO ASYL und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben gemeinsam mit einer schutzsuchenden Familie vor dem Sozialgericht Hamburg einen Erfolg gegen die restriktiven Beschränkungen der Bezahlkarte erzielt. Die Eilentscheidung des Sozialgerichts Hamburg stellt klar: Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig. Mit der Entscheidung ist ein Schritt mehr getan, um das menschenwürdige Leben schutzsuchender Menschen in Deutschland zu sichern.

Das Hamburger Amt für Migration darf sich nach der sozialgerichtlichen Entscheidung nicht auf die Beschlussempfehlung der Ministerpräsident*innenkonferenz berufen, die im Juni dieses Jahres eine Bargeldbeschränkung von 50 Euro pro Person vereinbart hatte. Das Gericht spricht der Familie zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu.

Mehrere Klagen gegen die Bezahlkarte

PRO ASYL und die GFF zielen derzeit mit mehreren Klagen darauf ab, die Einführung von restriktiv ausgestalteten Bezahlkarte zu stoppen, weil sie Grundrechte von Geflüchteten verletzen.

„Die Einführung einer Bezahlkarte mit erheblichen Beschränkungen missachtet die Grundrechte der Betroffenen. Die Entscheidung aus Hamburg bestätigt, dass eine pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende nicht haltbar ist, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden“, betont Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin und Juristin bei der GFF. „Existenzsichernde Leistungen müssen sich an den konkreten Bedürfnissen und Umständen des Einzelfalls orientieren. Eine Mammutaufgabe für die Verwaltung – aber unabdingbar zur Wahrung der Grundrechte.“

Bezahlkarte: bürokratischer Irrsinn

„Die Bezahlkarte in Hamburg erschwert den Alltag der Betroffenen massiv. Geflüchtete können sich kaum angemessen versorgen. Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe sind mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrages oder die Anmeldung im Sportverein; auch akzeptiert nicht jeder Laden die Bezahlkarte. Dass diese Unterversorgung verfassungswidrig ist, zeigt die Eilentscheidung. Die Entscheidung zeigt auch, welcher bürokratischer Irrsinn auf die Kommunen zukommt, die eine Bezahlkarte einführen wollen. Sie sollten sich dreimal überlegen, ob sie sich diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung wirklich leisten können“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Zum Fall

Der klagenden Familie, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg wohnt, steht seit Einführung der Bezahlkarte pauschal ein Bargeldbetrag von 110 Euro zur Verfügung, den sie von der Bezahlkarte abheben kann. Mit diesem Betrag können die schwangere Antragstellerin, ihr Kleinkind und ihr Mann nicht die nötigen lebensnotwendigen Einkäufe tätigen, die Bargeld erfordern. Die Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg erteilt der pauschalen Bargeldobergrenze der Bezahlkarte nun eine Absage.

Aktuelle Praxis der Bezahlkarte

Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Mit Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz im Juni dieses Jahres einigten sich die Bundesländer auf eine Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro.

Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger SocialCard. Das Sozialgericht Hamburg stellt nun klar, dass das Hamburger Amt für Migration sich bei der Festlegung der Bargeldobergrenze nicht ohne Prüfung des Einzelfalles am empfehlenden Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz orientieren darf.

In der Konsequenz bedeutet die Einführung einer Bezahlkarte mit Bargeldbeschränkungen für die überlasteten Kommunen einen erheblich größeren Aufwand als die Ausgabe einer Bezahlkarte ohne Bargeldbeschränkungen, da die Bargeldobergrenze jeweils im Einzelfall festgelegt werden muss oder Leistungen teilweise in bar ausgezahlt werden müssen.

Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen. PRO ASYL und die GFF gehen mit weiteren Verfahren gegen restriktive Bezahlkartenregelungen vor, die den grundrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum schutzsuchender Menschen missachten.

PRO ASYL finanziert diese und weitere Klagen mit dem Rechtshilfefonds, mit dem PRO ASYL jährlich Hunderte von Menschen dabei unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/bezahlkarte

Für Rückfragen:

Pressestelle von PRO ASYL
presse@proasyl.de
Tel. 069/24 23 14 30

Pressestelle der GFF
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55


Europawahl: Das sagen die Parteien zum Flüchtlingsschutz

Am 9. Juni wird ein neues Europaparlament gewählt. Die Wahl wird auch dafür wegweisend sein, ob fliehende Menschen künftig Schutz in der EU finden oder nicht. PRO ASYL zeigt deswegen die Positionen zum Flüchtlingsschutz aus den Wahlprogrammen von sechs deutschen Parteien.

Ertrinken lassen oder aus Seenot retten? Stacheldraht oder Willkommenskultur? Deals mit Autokraten oder legale Zugangswege? Bei all diesen wichtigen Fragen zum Umgang mit Schutzsuchenden spielt die EU und damit auch das Europaparlament eine entscheidende Rolle. Deswegen ist die Europawahl 2024 von großer Bedeutung. Wer fliehende Menschen schützen will, der muss am 9. Juni wählen gehen!

https://www.proasyl.de/news/europawahl-das-sagen-die-parteien-zum-fluechtlingsschutz/


Bündnis fordert: Die Landesregierung muss ihr Versprechen nach Gleichbehandlung aller Menschen in Niedersachsen umsetzen!

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen, und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleich behandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“ Nach Einschätzung eines zivilgesellschaftliches Bündnisses von bislang mehr als 40 Initiativen und Organisationen droht mit der Bezahlkarte jedoch das genaue Gegenteil: Systematische Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten anstatt Chancengleichheit und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe.

Deshalb appellieren die Organisationen und Initiativen an die rot-grüne Landesregierung sich auf ihre Versprechen zu besinnen und die Gleichbehandlung aller Menschen in Niedersachsen sicherzustellen,  statt mit der Bezahlkarte ein neues Diskriminierungsinstrument zu schaffen.

Die Bezahlkarte ist populistische Symbolpolitik
Bereits im November hatten sich alle Bundesländer und die Bundesregierung darauf verständigt, für Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bundesweit eine Debit-Karte einzuführen, die Beschränkungen im Zahlungsverkehr und bei der Verfügbarkeit von Bargeld ermöglichen soll. Am 26. April hat der Bundestag nun die Einführung einer sog. Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Damit ist ein Diskriminierungsinstrument auf den Weg gebracht, das schutzsuchende Menschen davon abhalten soll, nach Deutschland zu kommen.

Der Beschluss, eine Bezahlkarte einzuführen, folgt auf eine massive Kampagne gegen Geflüchtete, die den Eindruck vermittelt, die Menschen würden allein deshalb nach Deutschland kommen, um hier von Sozialleistungen zu leben. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass die Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit, einen Arbeitsplatz und das Vorhandensein von Familie und Freund:innen entscheidend dafür sind, welches Land Menschen zu erreichen versuchen.

Wer vor Krieg und Gewalt flieht, wird sich nicht davon abhalten lassen, weil es in Deutschland eine Bezahlkarte gibt. Die Bezahlkarte wird ihren vorgegebenen Zweck nicht erreichen, Geflüchtete jedoch in essenziellen Lebensbereichen diskriminieren. Sie ist Ausdruck einer populistischen Symbolpolitik, die Schutzsuchende weiter ausgrenzt, diskriminiert und kontrolliert.

Kein Existenzminimum für Geflüchtete
Mit einer Bezahlkarte werden die sozialen Rechte Geflüchteter weiter eingeschränkt. Das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum wird damit weiter unterschritten. Schon jetzt liegen die Leistungen für Geflüchtete in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts um fast 20% unter dem Bürgergeld, welches die verfassungsrechtlich garantierte Untergrenze des Existenzminimum markiert.

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht schon 2012 geurteilt, dass das Existenzminimum “migrationspolitisch nicht zu relativieren“ sei – ein Leitsatz, den die Politik seither geflissentlich ignoriert. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Regierung noch angekündigt, dass sie „das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“ werde. Anders als bei der „Schuldenbremse“ scheint die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz und damit auch die Einhaltung des Grundgesetzes aber niemanden mehr zu interessieren.

Was sehen die Gesetzesänderungen und die Bezahlkarte konkret vor?
Zukünftig bekommen Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, grundsätzlich – also auch wenn sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben müssen – vorrangig Sachleistungen statt Bargeld.

Die Leistungen sollen auf eine Bezahlkarte gebucht werden. Die Bezahlkarte ist eine Guthabenkarte ohne Kontobindung. Überweisungen und Lastschriften können eingeschränkt oder gar vollkommen ausgeschlossen werden. Und nach Vorstellung der Bundesländer und der Bundesregierung sollen die Menschen nur einen kleinen Betrag (einigen Bundesländern schwebt ein Betrag in Höhe von 50€/Monat pro Erwachsenem und in Höhe von 10€/pro Kind vor) in bar abheben können.

Aber die Bezahlkarte funktioniert nur in Geschäften mit dafür ausgestatteten Lesegeräten, z.B. für Mastercard oder VISA. Vielerorts kann man sie nicht einsetzen, etwa auf Flohmärkten, beim Gemeindefest oder in der Schulcaféteria. Händler:innengruppen, die Geldtransfers ins Ausland anbieten, sind ebenfalls ausgeschlossen. Für die Menschen bedeutet dies, alltäglich Diskriminierung und Stigmatisierung zu erleben!

Eine Einschränkung von Überweisungen führt zu gesellschaftlichem Ausschluss von Geflüchteten: Die Mitgliedschaft in Sport- und gemeinnützigen Vereinen, der Kauf eines Deutschlandtickets, der günstige Einkauf im Internet, sogar der Handyvertrag – all dies wird erschwert oder gar verhindert.

Der Ausschluss jeglicher Überweisungsmöglichkeit läuft überdies auf eine erhebliche Behinderung,wenn nicht Verhinderung einer Rechtsvertretung hinaus: Oft gibt es am Wohnort keine spezialisierten Asylanwält:innen, deshalb greifen Geflüchtete auf Kanzleien zurück, die weiter entfernt sind. Ohne Überweisungsmöglichkeit müssten sie dort jeden Monat persönlich erscheinen, um die vereinbarten monatlichen Raten per Bezahlkarte zu zahlen, und die Kanzleien müssen mit entsprechenden Kartenlesegeräten ausgestattet sein.

Es besteht die Möglichkeit, die Bezahlkarte regional einzuschränken, so dass sie beispielsweise nur in dem Postleitzahlengebiet funktioniert, in dem man wohnt. Dies würde eine faktische Mobilitätseinschränkung mit sich bringen.

Gesundheitskarte statt diskriminierender Bezahlkarte!
Eine Bezahlkarte kann sinnvoll sein, wenn sie – wie in Hannover – diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Die Ausgabe einer „Social Card“ u.a. auch an Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bietet Möglichkeiten der Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, ohne dass der Zahlungsverkehr und die Verfügbarkeit von Bargeld in irgendeiner Weise eingeschränkt wird. Die hannoversche “Social Card” gerät nun aber in Gefahr, wenn die Landesregierung ihre Pläne umsetzen sollte, nach denen allen Kommunen vorgegeben werden soll, Bargeldauszahlungen zu beschränken und Überweisungen zu verbieten.

Die Einführung einer Bezahlkarte soll einer kritischen Öffentlichkeit mit dem Argument schmackhaft gemacht werden, dass sie zu einer Entbürokratisierung und der Erleichterung von Verwaltungsabläufen führen würde. Sofern in Niedersachsen dann die genannten Restriktionen – Beschränkung von Bargeldauszahlungen und Überweisungen – für die es dann „Ausnahmen“ geben soll, eingeführt werden sollten, ist damit aber kaum zu rechnen.

Das Argument erscheint auch alles andere als glaubwürdig, wenn die Landesregierung auf der anderen Seite weiterhin daran festhält, keine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuführen. Eine solche Karte würde tatsächlich den Verwaltungsaufwand verringern und zudem den Geflüchteten mühselige Gänge zum Sozialamt ersparen, wo sie sich einen sog. Behandlungsschein ausstellen lassen müssen.

Die Bezahlkarte ist Teil eines Angriffs auf die Rechte Schutz suchender Menschen!
Die Einführung einer restriktiven Bezahlkarte ist Teil eines großen Angriffs auf die Rechte Schutz suchender Menschen. Der Abbau der sozialen Rechte Geflüchteter passt sich ein in den Ausbau der Festung Europa und die Bestrebungen, sich der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz und den Verpflichtungen nicht zuletzt in Form der Genfer Flüchtlingskonvention nach und nach zu entledigen. Der extremen Rechten ist es gelungen, einen bestimmenden Diskurs zu entwickeln, der Schutz suchende Menschen nur mehr als Bedrohung betrachtet. Dieses rassistische Narrativ greifen leider immer mehr Parteien auf. Sie treiben damit Entsolidarisierungsprozesse voran und helfen unfreiwillig, den gesellschaftlichen Diskurs immer weiter nach rechts zu verschieben.

Die Landesregierung muss ihr Versprechen halten!
Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen, und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleich behandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“ Mit der Bezahlkarte droht genau das Gegenteil: Systematische Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten anstatt Chancengleichheit und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe.

Die Bezahlkarte als Diskriminierungsinstrument muss daher verhindert werden!
Wir appellieren an die Landesregierung, sich auf ihre Versprechen zu besinnen, statt mit der Bezahlkarte ein neues Diskriminierungsinstrument zu schaffen.

Unterzeichner:innen:

Bundes-und landesweit:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
ADV-Nord e.V. – Afrikanischer Dachverband Norddeutschland
Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen – amfn e.V.
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V.
Bundes Roma Verband e.V.
Roma Center e.V./ Roma Antidiscrimination Network
Landesjugendring Niedersachsen e.V.
NTFN – Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V.
Niedersächsischer Integrationsrat e.V.
Pena.ger – die Bundesweite Online-Beratungsstelle für Geflüchtete
Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V. (VEN)

Regional:
AIDS-Hilfe Oldenburg e.V.
Ak Asyl e.V. Göttingen
Andersraum e.V., Hannover
Arbeitskreis Asyl Cuxhaven e. V.
Arbeitskreis Flüchtlingshilfe e.V. Nordhorn
Basisdemokratischer Fachrat Sozialwissenschaften der Leibniz Universität Hannover
Chaoskollektiv e.V., Braunschweig
Entwicklungspolitisches Informationszentrum (EPIZ), Göttingen
Flüchtlingshilfe auf dem Hümmling e.V.
Fridays for Future Hannover
Hannover Solidarisch
Haus der Kulturen e.V. aus Lüneburg
IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e. V., Oldenburg
Initiative für internationalen Kulturaustausch (IIK) e. V., Hannover
Institut für angewandte Kulturforschung e.V. (ifak ), Göttingen
JANUN Oldenburg e.V.
Janusz Korczak – Humanitäre Flüchtlingshilfe e.V., Hannover
kargah e.V., Hannover
Migra Braunschweig
Migrationsberatung BLEIBEN im Wendland
No Lager Osnabrück
Refugee Law Clinic Hannover e.V
Refugee Law Clinic Osnabrück e.V.
REFUGIUM Flüchtlingshilfe e.V. Braunschweig
Seebrücke Braunschweig
Seebrücke Lüneburg
Seebrücke Wolfenbüttel
Solinet Hannover
United Against Racism Oldenburg
Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e.V.

Zahlen & Fakten zur populistischen Debatte

Das Jahr 2023 war geprägt von populistischen Debatten. Flüchtlinge wurden zum Sündenbock für gesellschaftliche Missstände gemacht und ihre Abschiebung und Abwehr als vermeintliche Lösung präsentiert. PRO ASYL hat die Zahlen, die dabei oft als Argumente angeführt werden, unter die Lupe genommen und will so zur Versachlichung der Debatte beitragen.

https://www.proasyl.de/news/zahlen-fakten-zur-populistischen-debatte/


8 Thesen zur Verteidigung der Migrationsgesellschaft

1. Ohne Migration gibt es keine Gesellschaft

Wir leben in einer Migrationsgesellschaft, in der sich nicht zwischen einer vermeintlich „einheimischen“ und „fremden“ Bevölkerung unterscheiden lässt. Migration gab es schon immer und wird es auch in Zukunft geben. Ohne Migration gäbe es keine Gesellschaft. Migration ist also nicht, wie Ex-Innenminister Horst Seehofer behauptete, die „Mutter aller Probleme“, sondern wenn, dann die „Mutter aller Gesellschaften“. Migration bedeutet keinen Kontrollverlust, sondern ist unsere Realität.

Teil dieser Realität ist heute wie früher, dass Menschen auch gegen ihren Willen zur Flucht gezwungen werden. Durch gewaltsame Verschleppung und Vertreibung, als Resultat von Kriegen und Konflikten sowie Ausbeutung. Vieles davon sind Auswirkungen der imperialen Lebens- weise des globalen Nordens – darunter die Klimakrise, die mehr und mehr Orte auf dem Planeten unbewohnbar macht. Vertreibung verhindern heißt, politisch für globale Gerechtigkeit zu kämpfen. Gleichzeitig müssen wir Menschen Schutz gewähren und Migration ermöglichen, denn nur so kann eine plurale Gesellschaft bestehen und lebendig bleiben. Lasst uns gemeinsam Bedingungen schaffen, die der Gesellschaft und allen Individuen ermöglichen, sich zu entfalten. Lasst uns die Gesellschaft der Vielen immer wieder neu gestalten.

(Die Überschriften der weiteren Thesen und hoffentlich demnächst auch Online…)

2. Wir haben kein Migrationsproblem, es geht um die soziale Frage…

3. Migration zum Problem zu erklären, fördert rechte Ideologie…

4. Die Entrechtung einzelner Gruppen ist nur der Anfang – es gibt kein Menschenrecht light…

5. Auch die Ampel-Regierung bereitet den Weg für den gesellschaftlichen Rechtsruck…

6. Das Recht, Asyl zu suchen, ist kein Gnadenrecht…

7. Entrechtung und Spaltung geht auf Kosten der Gesellschaft…

8. Den strukturellen Rassismus überwinden – Menschenrechte und Solidarität sind unteilbar…

Kontakt: kontakt-plattform@posteo.de


Völlig unbegründet:

Bundesamt legt Asylverfahren palästinensischer Flüchtlinge aus Gaza auf Eis

https://www.proasyl.de/news/voellig-unbegruendet-bundesamt-legt-asylverfahren-palaestinensischer-fluechtlinge-aus-gaza-auf-eis/


Kundgebung in Cuxhaven:
„Aufstehen gegen Rechtsextremismus,
für Demokratie, Respekt und Menschenwürde“

am Samstag, den 27.01. um 12.05 Uhr auf dem Ritzebütteler Marktplatz

hier der Flyer des AK Asyl: Flyer zur Demo gegen rechts am 270124


#WirSindDieBrandmauer:

Bündnis gegen Rechts mit Auftaktaktion in Berlin

Über 160 Organisationen und Initiativen unterschreiben Aufruf gegen Rechts und veranstalten am 3. Februar eine Großdemonstration mit anschließender „menschlicher Brandmauer“ um das Bundestagsgebäude.

Gemeinsame Abstimmungen demokratischer Parteien mit der AfD, asylpolitische Verschärfungen und die aktuelle CORRECTIV-Recherche zu rechtsextremistischen Deportationsplänen machen deutlich: Die Brandmauer von demokratischen Parteien gegen Rechts bröckelt enorm. 

Als Reaktion auf diese Entwicklungen und mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen in Deutschland und Europa, haben in kürzester Zeit bereits über 160 Organisationen den Aufruf „Hand in Hand: Jetzt solidarisch aktiv werden“ unterschrieben. Dieses neu gegründete Bündnis appelliert an die Zivilgesellschaft, ihre Stimme für Demokratie und Menschenrechte und gegen Ausgrenzung und Hass zu erheben.

Den Auftakt bildet eine Großdemonstration vor dem Bundestag. Mit der Aktion will das Bündnis die Zivilgesellschaft dazu aufrufen, was politische Parteien derzeit nicht schaffen: Demokratie und Menschenrechte gegen rechte Ideologien und Populismus zu verteidigen. Bereits in den vergangenen Tagen sind Zehntausende Menschen in Berlin und deutschlandweit gegen Rechts auf die Straße gegangen.

Wer? Bündnis „Hand in Hand“, bestehend aus vielen unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen

Was? Kundgebung und Menschenkette als „menschliche Brandmauer“ um den Bundestag

Wo?    Wiese vor dem Bundestag

Wann? Samstag, 3. Februar, 13 Uhr (Beginn der Kundgebung)


Nein zum heute im Bundestag verhandelten Rückführungsverbesserungsgesetz: Für die Verteidigung der freien, offenen und demokratischen Gesellschaft!

Gemeinsame Pressemitteilung des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Abschiebungsreporting NRW und des Grundrechtekomitees:

Heute wird im Bundestag das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet werden. Entscheidende Kernpunkte sind:

  • Haft von Schutzsuchenden soll in vereinfachten Verfahren massiv ausgeweitet werden. Gleichzeitig wurde eine grundsätzlich verpflichtende Beiordnung anwaltlicher Vertretung im Freiheitsentziehungsverfahren nicht umfassend umgesetzt.
  • Verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wohnungsdurchsuchungen sollen auf die Räume unbeteiligter Dritter ausgeweitet werden. Es drohen weiterer Rechtsbruch und Traumatisierungen von Bewohner*innen in Sammelunterkünften.
  • Das Sonderrecht bei Abschiebungen wird durch Verstärkung von Geheimhaltungspflichten vertieft. Dies erschwert gerichtlichen Rechtsschutz.
  • Falsche oder unvollständige Angaben im Asylverfahren sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Dies überlastet u.a. Behörden und verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen.
  • Das Strafmaß für Schleusung soll hochgesetzt und damit Flucht und Fluchthilfe stärker kriminalisiert werden.

Dieses Gesetz führt zur Ausweitung von rechtswidriger Haft sowie zu massiven Grundrechtseinschränkungen von Geflüchteten. Es folgt der Logik der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welches geschlossene Grenzen zum Normalzustand erhebt, Flucht zu illegaler Migration erklärt und Asyl zum Gnadenrecht macht.

Berenice Böhlo vom Vorstand des RAV e.V. stellt fest:
„Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ setzt für bestimmte Gruppen Rechtsstandards herab. Statt die Menschenrechte zum Ausgangspunkt politischen Handelns zu nehmen, wird das Fundament unserer Gesellschaft basierend auf Gleichheit und Rechtsstaat für alle weiter ausgehöhlt.“

Britta Rabe vom Grundrechtekomitee kommentiert:
“Erfahrungsgemäß werden vor allem die Geflüchteten selbst Opfer von Kriminalisierung von Schleppern. Die jetzige Gesetzesfassung kann weiterhin als Grundlage für eine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung verwendet werden.”

Sebastian Rose vom Abschiebereporting NRW erklärt:
„Dieses Gesetz wird zu einer Zunahme rechtswidriger Abschiebehaft und zur weiteren Brutalisierung von Abschiebungen führen. Dies ist eine Katastrophe für die Betroffenen und verroht die Gesellschaft insgesamt.“

Wir rufen zur vorbehaltlosen Verteidigung des „Rechts, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt) auf.

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Abschiebungsreporting NRW


Lockert die Wohnsitzauflage, bessert die Bleibeperspektive

Blog Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, vom 2. Januar 2024

Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt läuft besser als oft behauptet. Doch noch erschweren viele Restriktionen die Jobsuche. Die Regierung muss das ändern.

Der Umgang mit Geflüchteten wird sicher auch nächstes Jahr Streit entfachen. Es wird neue Forderungen von Politik oder Medien, die Zuwanderung zu begrenzen, Abschiebungen zu beschleunigen oder Leistungen für Geflüchtete zu kürzen, geben.

Doch der populistische Überbietungswettbewerb ist kontraproduktiv. Er löst keine der Herausforderungen und Probleme. Dabei sind die mehr als drei Millionen Schutzsuchenden in Deutschland eine riesige Chance, um einen Teil des Arbeitskräftemangels zu beheben.

Diese Kolumne erschien am 29. Dezember 2023 auf ZEIT ONLINE in der Reihe Fratzschers Verteilungsfragen

Einer Studie des DIW Berlin zufolge ist die Erwerbstätigkeit unter Geflüchteten, die seit 2013 nach Deutschland gekommen sind, gestiegen. Im Jahr 2020 hatten bereits 55 Prozent der Männer einen Job, die Arbeitslosigkeit lag nur noch bei 20 Prozent. Unter Frauen ist die Erwerbstätigkeit deutlich geringer und die Arbeitslosigkeit lag noch immer bei 54 Prozent. Leider sind diese Zahlen nicht aktuell. Es deutet aber alles darauf hin, dass sich dieser positive Trend seit 2020 fortgesetzt hat.Ein weiterer positiver Trend: Viele Geflüchtete haben es geschafft, aus Hilfstätigkeiten herauszukommen und höher qualifizierte und besser bezahlte Tätigkeiten als Fachkräfte aufzunehmen. Im Jahr 2020 war ein Drittel der geflüchteten Männer als Fachkraft tätig.Die Grundlage für diese positive Entwicklung war die Qualifizierung, Weiterbildung und die Anerkennung von bestehenden Qualifikationen aus den Heimatländern, wie auch die guten Fortschritte mit den Sprachkenntnissen. Kommunen und vor allem Unternehmen haben dabei erhebliche Anstrengungen unternommen, um Ausbildungen flexibler zu gestalten und an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Für die meisten Unternehmen hat sich das gelohnt, sie haben zusätzliche Fachkräfte gewonnen.

Die Wohnsitzauflage behindert Geflüchtete bei der Jobsuche

Eine zweite Studie zeigt, dass Geflüchtete in Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit niedrig war, eher in ihrem erlernten Beruf arbeiten konnten. Eine um ein Prozent niedrigere Arbeitslosigkeit erhöht um sechs Prozent die Wahrscheinlichkeit, dass Geflüchtete hierzulande in ihrem vorherigen Beruf arbeiten. Wohnsitzauflagen erweisen sich somit häufig als kontraproduktiv, weil sie Schutzsuchende daran hindern, dorthin zu gehen, wo ihre Chancen am Arbeitsmarkt am besten sind. Die Politik sollte daher die Verteilung der Geflüchteten über den Königsteiner Schlüssel ändern und viel stärker auf wirtschaftliche Bedarfe ausrichten.

Aus den Bedingungen für ukrainische Geflüchtete lernen

In einer dritten Studie haben die Wissenschaftler die Erfahrungen der mittlerweile mehr als einen Million ukrainischer Geflüchteter untersucht. Schutzsuchende aus der Ukraine hatten es sehr viel leichter als die meisten Geflüchteten seit 2013, da sie automatisch einen Aufenthaltsstatus erhielten. Sie konnten somit arbeiten, hatten Zugang zu Bildungsangeboten und Anspruch auf mehr soziale Leistungen. Bereits ein Fünftel der ukrainischen Geflüchteten waren im Sommer 2023 beschäftigt und viele weitere hatten die Absicht oder Perspektive, in Kürze zu arbeiten.

Aussicht auf ein Bleiberecht muss sich verbessern

Gerade unter den ukrainischen Geflüchteten zeigt sich, wie wichtig eine klare Bleibeperspektive ist, um in Deutschland anzukommen und damit auch die Chancen auf einen Job deutlich zu erhöhen. Daher sollte die Bundesregierung dringend Reformen vornehmen und die Bleibeperspektiven für alle Schutzsuchenden in Deutschland verbessern.

Wichtig dafür ist es, das seit Beginn des Jahres gültige Chancen-Aufenthaltsrecht auszuweiten. Bisher konnten dies lediglich knapp 33.000 Schutzsuchende nutzen. Nicht nur Geflüchteten, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, sollte ein temporäres Aufenthaltsrecht gewährt werden, sondern allen heute in Deutschland lebenden Schutzsuchenden. Dies würde sehr viel mehr Menschen in den Arbeitsmarkt bringen und somit einen Teil des Arbeitskräftemangels beheben. Es würde Kommunen entlasten, damit diese sich besser auf die verbleibenden Aufgaben der Integration konzentrieren können. Und es würde auch den Sozialstaat finanziell deutlich entlasten.

Die Chancen für den deutschen Arbeitsmarkt sehen und nutzen

Die Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Dank der Bemühungen von Kommunen und Unternehmen und von so vielen Ehrenamtlichen konnten in den vergangenen zehn Jahren sehr viel mehr Geflüchtete arbeiten, als von Expert*innen erwartet wurde.

Die Herausforderung der Integration ist jedoch nach wie vor gigantisch. Anstelle einer populistischen Debatte über Abschiebungen und Grenzschließungen brauchen wir einen konstruktiven Diskurs über die Frage, wie Integration konkret umgesetzt werden kann. Es braucht ein Fordern, aber auch ein stärkeres Fördern durch eine Willkommenskultur, direkte Ansprache und klare Perspektiven für die Schutzsuchenden. Die Integration von Geflüchteten ist eine riesige Chance für Deutschland, wenn wir sie klug nutzen.


Am 25.11. Groß-Demonstration in Berlin

„Nein zu den Kriegen“

Die bundesweite Demonstration wurde vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges geplant. Inzwischen ist mit dem Krieg in Nahost ein zweiter Brandherd dazu gekommen. Eine zentrale Forderung für beide Kriege ist die nach einem sofortigen Waffenstillstand.
Verbreitet bitte den Termin! Kommt, wenn möglich, zu der Friedensdemonstration nach Berlin. Näheres findet Ihr beim Bundesausschuss Friedensratschlag (friedensratschlag.de) unter https://nie-wieder-krieg.org


Erdoğan-Besuch: Schluss mit menschenunwürdigen Deals auf dem Rücken schutzsuchender Menschen

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer warnen anlässlich des Treffens des türkischen Präsidenten Erdoğan mit Bundeskanzler Scholz am Freitag, den 17. November in Berlin, vor einer Neuauflage des menschenfeindlichen EU-Türkei-Deals und fordern eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik, insbesondere gegenüber der Türkei!

Die derzeitige Politik der Abwehr und Abschottung setzt auf einen Kuschelkurs mit autoritären Regimen. Aber der Bundesregierung muss klar sein: Flüchtlingsdeals wie mit der Türkei führen zu immensem Leid von Schutzsuchenden, verletzen ihre Menschenrechte und funktionieren in der Praxis schlicht nicht. Die beschworene Partnerschaft zwischen beiden Ländern stabilisiert ein Regime in der Türkei, das selbst für immer mehr Flucht verantwortlich ist”, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Der EU-Türkei-Deal war und ist rechtlich, humanitär und moralisch inakzeptabel. Die Folgen für Geflüchtete sind fatal: Menschen werden in der Türkei festgesetzt und immer wieder rechtswidrig und mit brutaler Gewalt über die Grenze zurück in die Kriegsgebiete nach Nordsyrien gezwungen oder an ihre Verfolger im Iran oder Afghanistan ausgeliefert. In Griechenland löste der Deal eine permanente humanitäre Krise aus. In den EU-finanzierten Flüchtlingslagern auf den Ägäis-Inseln werden Schutzsuchende ihrer Rechte beraubt und physisch und psychisch verletzt. In Griechenland stieg sowohl an der Landesgrenze als auch in der Ägäis die Zahl illegaler und tödlicher Zurückweisungen auf Rekordhöhen. Trotzdem wird laut Beschluss von Kanzler und Ministerpräsident:innen vom 6. November 2023 die Bundesregierung “die wirksame Fortsetzung und Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens weiterhin unterstützen”.

Flüchtlinge aus der Türkei: Steigende Zahlen und sinkende Anerkennungsquoten

Das Regime von Erdoğan zwingt viele Menschen zur Flucht. So ist die Türkei nach Syrien aktuell das Hauptherkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland, denn der türkische Staat verfolgt Kritiker:innen mit voller Härte, unterdrückt Minderheiten im eigenen Land und setzt Kurd:innen im Nordirak und Nordsyrien einem Dauerbeschuss aus. Bis Oktober 2023 stellten über 45.000 türkische Staatsangehörige einen Asylerstantrag. Die sich verschärfende Menschenrechtslage in der Türkei spiegelt sich jedoch nicht in der Schutzquote von Asylantragstellenden aus der Türkei wider. Diese liegt aktuell bei nur 19 Prozent. Das bedeutet, dass nicht mal jeder fünfte Antrag bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgreich ist.

“Auch innenpolitisch muss sich Deutschland ehrlich machen und anerkennen, dass es sich bei der Türkei nicht länger um einen verlässlichen, demokratischen Partner handelt. Stattdessen unterstellt das BAMF weiterhin einen grundsätzlich rechtsstaatlichen Umgang mit Oppositionellen und lehnt in einer Vielzahl von Verfahren Schutzsuchende ab, die in der Türkei mit Berufsverboten belegt oder strafrechtlich verfolgt werden. Man muss sich fragen, ob hier im vorauseilenden Gehorsam gehandelt wird, um Erdoğan nicht zu verärgern”, kommentiert Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen für die Flüchtlingsräte.

Es ist allseits anerkannt, dass die Türkei umfänglich auf konstruierte Terrorismusvorwürfe gegenüber unliebsamen Einzelpersonen oder Gruppierungen zurückgreift. Ihnen drohen rechtsstaatswidrige Verfahren und langjährige Haftstrafen. Erdoğan herrscht in der Türkei seit 20 Jahren und hat seither den Staat, seine Institutionen und das Justizwesen weitgehend seinem autokratischen Willen unterworfen. Nach dem Putschversuch von 2016 kam es zum weitgehenden Umbau der Justiz, um diese regierungskonform zu schalten.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern, dass die Bundesregierung gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten konsequent menschenrechtliche Standards verteidigt – innenpolitisch, außenpolitisch und selbstverständlich auch flüchtlingspolitisch. Auch die umfängliche Überarbeitung der BAMF-Entscheidungspraxis zur Türkei ist längst überfällig.


 

Virginia Nachruf Flüchtlingsrat

Internationaler Flüchtlingstag: Das Problem heißt Rassismus

Aus Sicht des Flüchtlingsrat Niedersachsen ist der diesjährige Internationale Flüchtlingstag ein Tag der Trauer: Mit der GEAS-Reform hat die Bundesregierung sich von einer Politik verabschiedet, die die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention zum unhinterfragbaren Maßstab für politische Entscheidungen erklärt. Im Rahmen des „Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS)“ ist die Unterbringung aller Asylsuchender in haftähnlichen Einrichtungen verpflichtend vorgesehen, auch in Deutschland. Im nächsten Schritt soll dann geprüft werden, welche Geflüchtete man ohne eine inhaltliche Prüfung der Asylgründe in sogenannte „sichere Drittstaaten“ abschieben kann, zu denen auch autokratische Staaten wie Tunesien oder die Türkei oder bitterarme Staaten wie Moldau gehören werden. Geflüchtete aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote unter 20% (zu denen z.B. auch Asylsuchende aus der Türkei gehören werden) sollen auch dann bis zu drei Monaten in „haftähnlichen Einrichtungen“ bleiben, wenn eine Abschiebung in „sichere Drittstaaten“ nicht möglich ist – ihre Asylanträge sollen in Schnellverfahren innerhalb von drei Monaten abgewickelt werden. Die Dublin-Überstellungsfrist soll auf 12 Monate verlängert werden.

Auslöser für diese Maßnahmen ist die angeblich so hohe Zahl der Asylsuchenden: 125.000 Menschen haben in den ersten 5 Monaten des Jahres 2023 einen Asylerstantrag gestellt. Rund 25% der Antragsteller:innen sind allerdings hier geboren, also gar nicht zugezogen. Damit reduziert sich die Zahl der zugezogenen Asylsuchenden in dem Monaten Januar bis Mai 2023 auf rund 100.000 Menschen.

Das Problem ist nicht die Zahl: Händeringend wirbt die deutsche Politik um Arbeitskräfte im Ausland. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist auf den Weg gebracht, der Bedarf wird mit 400.000 Arbeitskräften im Jahr beziffert. Für sie stehen die Türen in Deutschland weit offen. Eine Million Geflüchtete aus der Ukraine waren der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2022 willkommen, und es gibt keinen Zweifel, dass die Opfer des russischen Angriffskrieges in Deutschland auch weiterhin willkommen sind. Ihre Aufnahme in Deutschland unterliegt keinen Beschränkungen oder Reglementierungen.

Eine menschenwürdige Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine war und ist eine Herausforderung: In dem Bestreben, die Aufnahme so einfach und pragmatisch wie möglich zu gestalten, hat sich die Politik entschieden, diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu helfen, ihr Leben hier in Deutschland neu zu gestalten  und private Hilfe in Anspruch zu nehmen: Ukrainer:innen dürfen sich selbst eine Unterkunft suchen, bei Freund:innen oder Unterstützer:innen unterkommen. Sie erhalten (im Unterschied zu Asylsuchenden) ein sofortiges Aufenthaltsrecht und dürfen sofort arbeiten. Die diskriminierenden Regelungen des Asyl- und des Asylbewerberleistungsgesetzes gelten für sie nicht.

Bei Asylsuchenden geht die Politik den umgekehrten Weg: Statt ihnen den Weg zu ebnen und die Aufnahme zu erleichtern, setzt die deutsche Politik auf weitere Abschottung und Reglementierung: In Tunesien und anderen Nachbarstaaten Europas wirbt die Bundesregierung für Migrationsabkommen, stellt Arbeitsvisa für den deutschen Arbeitsmarkt in Aussicht und verlangt dafür, dass Flüchtlinge daran gehindert werden, nach Europa zu fliehen. Wer es dennoch dorthin schafft, kommt zunächst einmal ins Lager. Begleitend dazu haben die Ministerpräsident:innen der Länder auf ihrer Konferenz im Mai darüber hinaus einen umfangreichen Katalog an weiteren gesetzlichen Verschärfungen gefordert, den die Bundesregierung umsetzen soll.

Das Problem ist also nicht die Zahl. Ziel der deutschen Politik ist es, Menschen für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und die Handlungs-und Regulationskompetenz des Staates im Bereich der Migrationssteuerung zu vergrößern. Eine humanitäre Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt vor dem Hintergrund des jahrzehntelangen Systemgegensatzes zwischen Ost und West und in nachvollziehbarer Empörung über den russischen Angriffskrieg schrankenlos, aber auch verpackt in die rassistische Begründung, dass ukrainische Geflüchtete uns „kulturell näher“ seien, in jedem Fall aber in der Erwartung, dass sie  und aufgrund ihrer Qualifikationen eine Bereicherung für den deutschen Arbeitsmarkt darstellen würden.  Hinten runter fallen die Verfolgten aus anderen Teilen der Welt. Das Mitleid ist aufgebraucht, für sie ist kein Platz mehr. Das Problem heißt Rassismus.

 

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Kai Weber
Geschäftsführer
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
30173 Hannover

Asylrecht de facto abgeschafft

 


Die Bundesregierung plant nächste Woche am 8./9. Juni im EU-Rat den Plänen der EU zur Neugestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, GEAS zuzustimmen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen würden das Asylrecht bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln (weitere Infos siehe u.a. bei Pro Asyl hier).

Wenn das noch verhindert werden soll, wird es notwendig sein, dass deutlicher Widerspruch und Protest geäußert wird, damit die Bundesregierung bzw. Bundesinnenministerin Nancy Faeser im EU-Rat dem Vorhaben nicht zustimmt. Damit würde der GEAS-Entwurf nicht angenommen werden.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen plant für kommenden Dienstag, 6. Juni in Hannover ab ca. 18 Uhr eine Kundgebung zur Verteidigung des Rechts auf Asyl. Aufruf dazu:

Demo-Aufruf_Asylrecht_verteidigen_06-06-2023

 

FAQ zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)


Liebe Kolleg*innen,

hier ist das Ergebnis des gestrigen „Flüchtlingsgipfels“: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2189202/6b0fb8745bb6d8430328a426c04626c1/2023-05-10-mpk-beschluss-data.pdf?download=1 Neben Geldverteilungsfragen fordert der Beschluss vor allem folgendes:

  • Kontrolle und Schutz der Außengrenzen“, also Abwehr schutzbedürftiger Personen und noch mehr Ertrinkende im Mittelmeer
  • „Optimierung der Aufgriffsverfahren“ bei Dublin-Überstellungen, also mehr Abschiebungen ins Elend der EU-Außenstaaten wie Italien, Polen, Bulgarien oder Griechenland
  • Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personen, also weitere Haftlager, Entrechtung und Verweigerung des Zugangs zum Schutz
  • Stärkung von Frontex, also mehr Abschottung durch eine weitgehend im rechtsfreien Raum agierende Organisation
  • Ausbau der Grenzschutzkapazitäten und Grenzschutzinfrastruktur, also militärische Aufrüstung der Grenzen
  • Mehr Grenzkontrollen auch im Inland, also Racial-Profiling und Abkehr von Schengen
  • Abschluss von Migrationspartnerschaften, also erleichterte Abschiebungen auch staatenloser Personen in andere Staaten
  • „Insbesondere“ Georgiern und Moldau als „Sichere Herkunftsstaaten“
  • Ausweitung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
  • Erleichterung des behördlichen Eindringens in Gemeinschaftsunterkünfte für Abschiebungen
  • Abschiebungen „erheblich straffällig“ gewordener Personen auch nach Syrien, Afghanistan oder Iran ermöglichen.

Ich habe noch die leise Hoffnung, dass dieses Papier einfach nur von Horst Seehofer in der untersten Schublade seines alten BMI-Schreibtisch vergessen worden war und es gestern überraschend aufgetaucht ist. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass das sozialdemokratische Kanzleramt, die rot-grün-gelbe Bundesregierung sowie die Ministerpräsident*innen von SPD, CDU, CSU und Grünen (Thüringen hat zumindest eine abweichende Protokollerklärung abgegeben) all das genau so meinen, wie sie es dort geschrieben haben.

Liebe Grüße

Claudius Voigt

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
Hafenstraße 3 – 5
48153 Münster


NDR Info vom 09.05.23
Fluechtlingsrat-kritisiert-widerspruechliche-Einwanderungspolitik

https://www.youtube.com/watch?v=hytO-oSzdD8

Julian Assange ist der Journalist, der es wagte,
die Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan und im Irak aufzudecken
und die verantwortlichen Verbrecher zu entlarven.

Seitdem wurde Julian Assange ständig verfolgt, inhaftiert und zum Schweigen gebracht: Er kann uns nicht mehr informieren. Die Verbrecher, die er benannt hat, wurden entweder nicht angeklagt oder freigesprochen.

Julian Assange droht nun die Auslieferung an die USA und dort bis zu 175 Jahre Gefängnis – ein Todesurteil.

Julian Assange hat neben zwei kleinen Kindern eine Partnerin, Stella: eine Anwältin, die weiterhin für ihn
und mit ihm kämpft, um ihr Anliegen durchzusetzen.

Julian Assange ist ein Symbol für jeden Journalisten, der Gefahr läuft, zum Schweigen gebracht zu werden,
weil er seine Meinung frei äußert.

Julian Assange steht für eine neue und bessere Welt, in der Ungerechtigkeit keinen Platz findet und
die Menschenrechte geschützt werden.

Weltweit finden immer mehr Veranstaltungen statt, die Julians Freiheit fordern,
um seine gefährliche Auslieferung an die USA zu verhindern.

Sei dabei!


Türkei bombardiert Nordsyrien im Erdbebengebiet

Wir sind entsetzt über die türkischen Artillerieeinsätze in Nordsyrien unmittelbar nach dem
schrecklichen Erdbeben, das auch diese Region getroffen hat, wie die NEZ am 8.2. berichtete.
Es wäre ein Gebot der Menschlichkeit, dass die Türkei wenigstens in dieser Situation den Krieg
unterbricht und die Grenzübergänge nach Syrien für Hilfslieferungen öffnet.
…  Leserbrief NEZ (NiederElbeZeitung)

„Stopp dem Angriffskrieg der Türkei gegen die Autonomiegebiete in Nord-Ost-Syrien“

Mitglieder verschiedener Organisationen u.a. Rojava-SympathisantInnen im Cuxland, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und dem Arbeitskreis Asyl Cuxhaven trafen sich am Vorabend des Internationalen Tags der Menschenrechte zu einer Mahnwache vor dem Parteibüro der Grünen in der Deichstraße in Cuxhaven. Sie forderten „Stopp dem Angriffskrieg der Türkei gegen die Autonomiegebiete in Nord-Ost-Syrien“ und übergaben eine Resolution an den örtlichen Bundestagsabgeordneten und Staatssekretär Stefan Wenzel, Bündnis 90/Die Grünen. In dieser Resolution heißt es:

Folgendes erhoffen und erwarten wir von den Abgeordneten der Grünen und der SPD im Bundestag, insbesondere vom Bundeskanzler und der Außenministerin:

  • Setzen Sie sich öffentlich und in ihrer Partei dafür ein, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der OPCW (Organisation für das Verbot chemischer Waffen) eine Untersuchung der Chemiewaffenangriffe in Südkurdistan/Nordirak beantragt.
  •  Unterstützen Sie öffentlich die Kampagne für eine Flugverbotszone über Nord- und Ostsyrien #noflyzone4rojava
  • Setzen Sie sich öffentlich und in ihrer Partei dafür ein, dass Deutschland ein Embargo über die Lieferung von Waffen und Waffenteilen an die Türkei und den Iran verhängt.
  • Setzen Sie sich öffentlich und in ihrer Partei dafür ein, dass das Verbot der ‚Arbeiterpartei Kurdistan‘ (PKK), das immer wieder als Rechtfertigung für die Verfolgung und Unterdrückung kurdischer und demokratisch bewegter Menschen in Deutschland, der Türkei und ganz Kurdistan herhalten muss, aufgehoben wird.

USA / Vereinigtes Königreich29.09.2021

Schockierender Anschlag auf die Pressefreiheit

Julien Assange bei seiner letzten Anhörung am 11. August 2021.

Assange bei seiner letzten Anhörung am 11. August 2021. ©picture alliance/empics/Elizabeth Cook

Einem aktuellen Bericht von Yahoo News zufolge gab es CIA-intern im Jahr 2017 Überlegungen, Wikileaks-Gründer Julian Assange aus seinem Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London zu entführen oder ihn sogar zu ermorden. Sollten diese Schilderungen zutreffen, würde dies die schlimmsten Befürchtungen bestätigen, die Assange und sein Unterstützerkreis mit einer Auslieferung an die USA verbinden. Zudem wäre es ein Warnsignal an Medienschaffende weltweit, die über Enthüllungen zu geheimen Aktivitäten der USA berichten. Reporter ohne Grenzen (RSF) wiederholt deshalb seine Forderung an die USA, die Anklage gegen Julian Assange fallenzulassen, und die an Großbritannien, ihn umgehend aus seiner Haft zu entlassen.

hier geht’s weiter:

https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/bericht-ueber-cia-plaene-zur-ermordung-assanges-schockierender-anschlag-auf-die-pressefreiheit

Infos aus der Webseite des Landkreises Cuxhaven

https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Aktuell-Informationen-Fl%C3%BCchtlinge-aus-der-Ukraine/?La=1&kuo=2&sub=0

Informationen bezüglich der Flüchtlinge aus der Ukraine

In den vergangenen Tagen sind bereits Ukrainerinnen und Ukrainer in den Landkreis Cuxhaven gekommen um Zuflucht zu finden. Derzeit bereiten sich Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und der Landkreis weiterhin auf die Ankunft Geflüchteter vor. Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Landkreis zeigen eine große Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine. Teilweise ergeben sich Fragestellungen, die mit den hier zur Verfügung gestellten Informationen beantwortet werden können. Diese Seite wird laufend an die aktuellen Informationen angepasst.

WICHTIG

Wer aus der Ukraine in den Landkreis Cuxhaven eingereist ist,…

…sollte sich unbedingt schnellstmöglich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen.

Die Registrierung ist formlos möglich. Benötigt wird eine Kopie des Reisepasses und des Einreisestempels. Beides kann per E-Mail an die Adresse ukraine@landkreis-cuxhaven.de gesendet werden. Bitte teilen Sie der Ausländerbehörde unbedingt Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Aufenthaltsadresse) mit.

Personen, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben, werden gebeten, die Betroffenen in dieser Hinsicht zu unterstützen. Vielen Dank!

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen…

…hat eine Hotline zu Fragen rund um die Situation in der Ukraine geschaltet. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar:

Hotline Tel: 0511 – 7282 282.

Ankunftszentrum Fallingbostel-Oerbke
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Hartemer Weg 100
29683 Oerbke
Tel.: 05162 9010-100
Fax: 05162 9010-101

1. Eigentümer möchten den Gemeinden Wohnraum zur Miete zur Verfügung stellen?

Wenden Sie sich bitte mit dem Mietangebot unter Angabe der Quadratmeterzahl, Anzahl der Zimmer und Höhe der Mietkosten vorzugsweise per E-Mail an folgende Adressen:

Für den Bereich der Stadt Cuxhaven:
Herr Schult, Tel.: 04721 66-2178; E-Mail: asylbewerberleistung@landkreis-cuxhaven.de

Für den Bereich der Stadt Geestland:
Herr Witgen, Tel.: 04743 937-1164; E-Mail: Malte.Witgen@geestland.eu

Für den Bereich der Samtgemeinde Land Hadeln:
Herr von der Fecht, Tel.: 04751 919-020; E-Mail: thomas.vonderfecht@land.hadeln.de

Für den Bereich der Samtgemeinde Hemmoor:
Frau Tietje, Tel.: 04771 602147 E-Mail: a.tietje@hemmoor.de

Für den Bereich der Samtgemeinde Börde Lamstedt:
Frau Börger, Tel.: 04773 899-203; E-Mail: ordnungsamt@boerde-lamstedt.de

Für den Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste:
Herr Linkel, Tel.: 04742 87-301, E-Mail: n.linkel@gwnk.de

Für den Bereich der Gemeinde Schiffdorf:
Herr Geike, Tel.: 04706 181232, E-Mail: geike@schiffdorf.de

Für den Bereich der Gemeinde Beverstedt:
Herr Dehnenkamp, Tel.: 04747 181 30, E-Mail: dehnenkamp@gemeinde-beverstedt.de

Für den Bereich der Gemeinde Hagen im Bremischen:
Herr Wrieden, Tel.: 04746 87 53, E-Mail: wrieden@hagen-cux.de

Für den Bereich der Gemeinde Loxstedt:
Herr Hofmann Tel.: 04744 48-74, E-Mail: hofmann@gemeinde.loxstedt.de

2. Eine Person ist aus der Ukraine geflüchtet und befindet sich im Landkreis. Was nun?

Ukrainische Bürger dürfen sich grundsätzlich 90 Tage visafrei in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch im Landkreis Cuxhaven aufhalten. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist derzeit aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine um weitere 90 Tage (insg. 180 Tage) möglich. Diese Verlängerung ist auch bei Personen möglich, die sich bereits vor der Krise in der Ukraine in Deutschland aufgehalten haben. Sofern eine Verlängerung notwendig ist, ist die zuständige Ausländerbehörde in der Stadt Cuxhaven oder beim Landkreis Cuxhaven zu kontaktieren. Kopien des Passes der Person sind per E-Mail an die zuständige Ausländerbehörde zu senden.

Ansprechpartner in den Ausländerbehörden:

Beim Aufenthalt der Person in der Stadt Cuxhaven:

Herrn Graubner, Tel. 04721 700-374 oder Herrn Richert, Tel. 04721 700-375

E-Mail-Adresse Stadt Cuxhaven:
auslaenderbehoerde@cuxhaven.de

Beim Aufenthalt der Person im Landkreis Cuxhaven:

Geestland, Wurster Nordseeküste: Frau Schwöbel, Tel. 04721 66-2092
Schiffdorf, Loxstedt, Hagen: Frau Merz, Tel. 04721 66-2083
Hemmoor, Beverstedt: Frau Perez Vistilliero, Tel. 04721 66-2084
Land Hadeln, Lamstedt: Herr Wiesner, Tel. 04721 66-2669

E-Mail-Adresse der Ausländerbehörde des Landkreis Cuxhaven:
ukraine@landkreis-cuxhaven.de

Wie geht es weiter?

  • Zur Zeit werden die Passdaten der Geflüchteten aufgenommen
  • Die EU und die Bund-Länder-Konferenz entscheiden am 02./03.03.2022 über das weitere Verfahren
  • Voraussichtlich folgt eine Anerkennung und ein Verteilverfahren über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Unter dem Menue Fotogalerie finden Sie aktuelle Bilder
der Solidaritäts-Mahnwache vom 27.02.22 in Cuxhaven

 

https://www.campact.de/


 

Zur Zeit keine Treffen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

07. März 2020 Mitglieder des AK Asyl und Unterstützer aus der Linkspartei und Bündnis 90 / Die Grünen fordern die sofortige Aufnahme von Flüchtlingskindern aus Griechenland


Zur Zeit keine Treffen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Neujahrskarte zum Stadtempfang 2020
 

Der Arbeitskreis Asyl Cuxhaven besteht seit 1985 und ist Mitbegründer des Flüchtlingsrates Niedersachsen.
Grundlage unseres Handelns sind die Menschenrechte und damit verbunden eine grundlegende Kritik an den Ursachen von Flucht und ungerechten Verhältnissen.

Der Arbeitskreis Asyl Cuxhaven unterstützt bei uns lebende Flüchtlinge in vielfältiger Weise.

  • Wir helfen den Flüchtlingen bei Behörden und Gerichten zu ihrem Recht zu kommen und treten für ein wirkliches Grundrecht auf Asyl ein.
  • Zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden setzen wir uns für ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge ein, damit diese hier eine Zukunftsperspektive erhalten.
  • Wir schreiben Petitionen an Landtag oder Bundestag, Leserbriefe an hiesige Zeitungen oder diskutieren mit „Eingeborenen“ und Flüchtlingen in Veranstaltungen oder an Ständen auf der Straße.
  • Wir beraten Flüchtlinge in sozialen Fragen und helfen ihnen, ihre immer wieder beschnittenen Ansprüche auf materielle Hilfe durchzusetzen.
  • Wir unterstützen in vielen Fragen des täglichen Lebens, und manchmal hören wir auch nur zu und wissen auch nicht weiter.
  • Wir vernetzen uns mit vielen Gleichgesinnten und sind Mitglied im Niedersächsischen Flüchtlingsrat, arbeiten mit anderen Organisationen wie Pro Asyl, medico international, Gesellschaft für bedrohte Völker und amnesty international sowie Sozialverbänden in Cuxhaven zusammen.
  • Dabei liegt uns die Zusammenarbeit mit den Selbstorganisationen der Flüchtlinge, Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und The VOICE Refugee Forum, besonders am Herzen.

Wir treffen uns jeden Donnerstag um 20.00 Uhr
im
Büro der Partei „Die Linke“, Große Hardewiek 1.

Und wir freuen uns über jede Unterstützung!


Liebe Besucher*innen unserer Internetseite,

politische Arbeit braucht auch eine finanzielle Basis. Wir vom Arbeitskreis Asyl Cuxhaven e.V. verzichten bewußt auf staatliche Gelder, um uns unsere Unabhängigkeit zu bewahren. Wir finanzieren uns einzig durch die Mitgliedsbeiträge bzw. durch Spenden unserer Unterstützer. Wir sind auch kein gemeinnütziger Verein, da wir nicht auf allgemeinpolitische Stellungnahmen verzichten wollen. Wir wollen uns nicht erpressbar machen, durch Aberkennung der Gemeinnützigkeit. (Siehe die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von z.B. Attac oder  Campact.)

Deshalb bitten wir auch ohne Spendenbescheinigung um Ihre Spende auf unser Konto. Bekanntlich macht auch Kleinvieh Mist.

Arbeitskreis Asyl Cuxhaven e.V.
Volksbank Stade-Cuxhaven eG

IBAN: DE85 2419 1015 0008 3984 01


unteilbar.org

Aufruf: #KeinFussbreit
Antisemitismus und Rassismus töten – rechter Terror bedroht unsere Gesellschaft!

Der rechtsterroristische Anschlag in Halle macht uns fassungslos und wütend. Wir gedenken der Opfer. Unsere Gedanken sind bei allen Mitgliedern der jüdischen Gemeinde, allen Betroffenen, Angehörigen der Opfer in und um den Imbiss und an den weiteren Anschlagszielen sowie bei allen, die sich längst nicht mehr sicher fühlen können.

Zwei Menschen kamen bei dem Terroranschlag ums Leben. Die Mitglieder der jüdischen Gemeinde sind nur knapp einem Massaker entgangen. Inzwischen ist klar, dass der Täter aus antisemitischen und rassistischen Motiven handelte. Die Tat mag er allein verübt haben, ein Einzeltäter ist er deswegen nicht – die Tat steht in einem Zusammenhang:

  • Jüd*innen, Muslim*innen, People of Colour und alle, die nicht in das menschenverachtende Weltbild der Rechten passen, können sich ihres Lebens nicht mehr sicher sein,
  • mehr als 200 Menschen kamen seit 1990 durch rechte Gewalt ums Leben,
  • gefestigte militante Nazistrukturen, das NSU-Netzwerk und rechte Netzwerke in Sicherheitsbehörden,
  • mangelnder Aufklärungswille, wie er sich im NSU-Komplex und bei anderen rechten Gewalttaten gezeigt hat,
  • eine nicht aufhörende Bagatellisierung der rechten Gefahr und eine Diffamierung und Behinderung demokratischen, zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Engagements,
  • und eine voranschreitende Normalisierung antisemitischen, rassistischen und menschenverachtenden Gedankenguts in den Parlamenten, den Medien und der breiten Öffentlichkeit.

Wir verstehen diese Tat auch als einen Angriff auf unsere Gesellschaft! Eine Gesellschaft, in der wir für soziale und Menschenrechte streiten und in der alle Menschen frei von Angst und selbstbestimmt leben können.

Antisemitismus, Rassismus und jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind keine bloßen Meinungen, die eine demokratische Gesellschaft aushalten muss. Sie führen zu Unmenschlichkeit, Demütigung, Diskriminierung und Gewaltverbrechen. Dem stellen wir uns gemeinsam und entschlossen entgegen.

Wir stehen in dieser schweren Stunde solidarisch und vor allem unteilbar zusammen!
Wir fordern konsequente und lückenlose Aufklärung aller rechten Gewalttaten!

Wir rufen alle dazu auf, Haltung zu zeigen!
Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen.

Gemeinsam verleihen wir unserer Trauer, Wut und Anteilnahme Ausdruck. Am Sonntag, 13.10.2019 werden wir in Berlin vom Bebelplatz in Berlin-Mitte zur Neuen Synagoge in der Oranienburger Straße ziehen.


 

Neujahrskarte 2019 AK Asyl Cuxhaven

Neujahrskarte 2018 AK Asyl Cuxhaven

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