Presseberichte

 

Leserbrief CN 160422 Vi Ukraine-Flüchtlinge

 

Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert Abschiebung eines 23-jährigen Mannes aus dem Landkreis Celle nach Afghanistan scharf

Presseinformation, 20. November 2019

Erneute Beteiligung Niedersachsens an Sammelabschiebung nach Afghanistan am 06. November 2019

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die Abschiebung eines 23-jährigen Mannes aus dem Landkreis Celle nach Afghanistan scharf. Niedersachsen hat sich damit nach zwei Abschiebungen im August am 06. November 2019 ein weiteres Mal an einer bundesweiten Sammelabschiebung in das Bürgerkriegsland beteiligt.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert:

  • einen vollständigen Abschiebungsstopp nach Afghanistan, denn Menschenrechte gelten auch für Straftäter_innen
  • die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an alle in Niedersachsen lebenden Geduldeten aus Afghanistan angesichts der Unmöglichkeit einer Rückkehr in Sicherheit

Kai Weber, Geschäftsführer Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„Abgeschobene Männer sind in Afghanistan extrem gefährdet. Die jüngst veröffentlichte Studie der Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann macht deutlich, dass Gewalt gegen Abgeschobene und ihre Familien aufgrund ihrer Rückkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt und das bereits innerhalb kürzester Zeit nach ihrer Ankunft. Allein aus diesem Grund sind Abschiebungen nach Afghanistan menschenrechtlich unerträglich.“

Zudem setzt sich das Blutvergießen in Afghanistan unvermindert fort. Im dritten Quartal 2019 waren nach Angaben der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) die meisten Opfer zu beklagen seit Beginn der Aufzeichnungen. Gerade in der Hauptstadt Kabul gibt es nahezu täglich Anschläge mit Toten und Verletzten.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert zugleich, dass die niedersächsische Landesregierung ganz offenbar die Schwelle für Abschiebungen nach Afghanistan gesenkt hat. So hat der Mann lediglich nach strafrechtlicher Verurteilung eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen erhalten, die bereits abgegolten war.

Kai Weber:

„Es handelte sich bei dem Mann keineswegs um einen schweren Straftäter. Im Gegenteil: Der junge Mann hat frühzeitig großen Integrationswillen gezeigt, die Sprache gelernt und Arbeit aufgenommen. Er wusste, dass er zu Beginn einen Fehler gemacht hatte. Seine Strafe war aber längst verbüßt. Der Landkreis Celle hat dennoch im vollen Wissen um diesen Integrationswillen bewusst die Abschiebung betrieben. Wir erwarten von Innenminister Pistorius, dass er solche Abschiebungen in Zukunft stoppt.“

Nach Informationen des Flüchtlingsrats Niedersachsen hat der Mann, der im Herbst 2016 nach Deutschland kam, bereits rund ein halbes Jahr danach eine erste sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem Lebensmittelbetrieb aufgenommen. Seit April 2018 ist der Mann im Arbeitsmarktprojekt TAF – Teilhabe am Arbeitsmarkt für Flüchtlinge begleitet worden und hat regelmäßig Sprachkurse besucht. Sein großer Integrationswille zeigte sich auch darin, dass er noch im Juni 2019 vom Landkreis Celle die Erlaubnis für eine neue sozialversicherungspflichtige Stelle erhielt. Der Arbeitgeber machte dann aber einen Rückzieher, weil der Landkreis Celle bereits massiv die Abschiebung vorantrieb und dem Mann die Duldung entzog.

Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen,
Geschäftsführer Kai Weber
Tel.: 0511 – 84 87 99 72
E-Mail: kw@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org


Drohende humanitäre Katastrophe im Norden Bosniens

Am Dienstag sendete das ZDF in Frontal 21 einen wichtigen Beitrag über das Camp Vucjak im Norden Bosniens, die Gewalt der kroatischen Grenzpolizei und die Hoffnungslosigkeit von Menschen auf der Flucht, vor denen sich die EU abschottet.

Vor Ort bleibt die Situation dramatisch.Wenn das Camp Vucjak nicht umgehend geschlossen wird, werden im nahenden Winter dort Menschen erfrieren. Nun haben bosnische Behörden sogar eine komplette Ausgangssperre für Geflüchtete verhängt, die ab Freitag gelten soll. Damit wird es den im Norden Bosniens gestrandeten Menschen unmöglich gemacht, sich zumindest selbst mit dem Nötigsten zu versorgen.

Es sind aber die europäische Abschottungspolitik und die Pushbacks der kroatischen Grenzpolizei, die überhaupt erst dafür sorgen, dass Menschen auf der Flucht in Bosnien stranden. Durch die EU-Abschottungspolitik und die illegalen Pushbacks wurden die als Notbehelfe errichteten Lager zu Dauereinrichtungen. Die bosnischen Behörden waren mit der Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten zunehmend überfordert. So ist allmählich die Stimmung gekippt.

Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die EU mit illegalen Pushbacks Menschen systematisch in solche katastrophalen Lager abschiebt und Menschenrechte mit Füßen tritt.

Immerhin sind die Situation in Vucjak und die Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen auch Thema im EU-Parlament. Die Abgeordneten Bettina Vollath (Österreich) und Dietmar Köster (Deutschland) haben für die Socialists and Democrats Group in the European Parliament einen Veranstaltungstag zur dramatischen Lage von Menschen auf der Flucht in Bosnien organisiert. Dietmar Köster machte deutlich, dass sich die politischen Akteure, wenn sie nicht umgehend handeln, mitschuldig machen an einer humanitären Katastrophe. Das Recht auf Asyl sei ein Menschenrecht, der „Schutz“ der EU-Außengrenzen dagegen nicht.  Am heutigen Donnerstag hat auch das EU-Parlament über die Lage von Geflüchteten in Bosnien beraten. Die EU-Kommission hat Bosnien noch einmal aufgefordert, das Lager Vucjak zu schließen. Dass das nicht ausreicht, ist aber offenkundig.Die EU muss jetzt die Aufnahme der Schutzsuchenden organisieren, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.
Hintergrund

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Katastrophale Lage an der kroatisch-bosnischen Grenze, 24. Oktober 2019ProAsyl, Perspektivlos & entrechtet in Bosnien: Die Folgen der Abschottungspolitik, 16. August 2019Flüchtlingsrat Niedersachsen, Pushbacks und Gewalt an der kroatisch-bosnischen Grenze, 14. August 2019Flüchtlingsrat Niedersachsen, Frontex und die Menschenrechtsverletzungen der EU, 6. August 2019

Medienberichte

Gestrandet auf dem Müllberg, Frontal 21, ZDF vom 12. November 2019

Menschenrechte zählen nicht, in: taz vom 11. November 2019

Aid workers fear winter ‚humanitarian catastrophe‘ at Bosnia migrant camp, in: euronews vom 11. November 2019


Abschiebung aus der Psychiatrie

Cuxhavener Hardliner

Der 19-Jährige Monir H. wurde nach Panikattacken in eine geschlossenen psychiatrische Abteilung eingewiesen. Trotzdem soll er abgeschoben werden.

https://taz.de/Abschiebung-aus-der-Psychiatrie/!5635576/

AZADÎ: Keine weitere Kriminalisierung
der YPG- und YPJ-Symbole

Der Kölner Rechthilfefonds AZADÎ fordert: Keine weitere Kriminalisierung der syrisch-kurdischen Verbände von YPG und YPJ in Deutschland.

„Aufgrund der aktuellen Ereignisse fordern wir die Bundesregierung erneut auf, den Erlass des BMI von 2017 zumindest insoweit zurückzunehmen, als die Fahnen von YPG, YPJ und PYD nicht mehr der PKK zugeordnet werden. Dieser Erlass sorgt für beispielslose Rechtsunsicherheit bei Versammlungen und in den sozialen Medien, indem das BMI die Verfügung selbst einschränkte mit der Auslegung, dass diese Symbole nicht per se verboten seien, sondern nur in dem Falle, wenn sie ‚ersatzweise‘ für die Symbole der PKK-Verwendung fänden”, so der Rechthilfefonds AZADÎ heute. Weiter heißt es in der Erklärung:

„Seit dem 9. Oktober ist die Welt Zeuge, wie die NATO-Armee der Türkei mit verbündeten dschihadistischen Milizen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Bevölkerung von Nordsyrien führt. Die Türkei begründet diese Aggression mit der angeblichen Gefährdung, die für sie von den ‚terroristischen‘ Kämpferinnen und Kämpfern der kurdischen Selbstverteidigungskräfte YPG und YPJ ausginge.

Unbeschadet, dass nachweislich nie Angriffe von Nordsyrien auf türkisches Territorium erfolgten, übernahm die Bundesregierung in mehreren jüngeren Stellungnahmen die Sichtweise mit der Formulierung, türkische Sicherheitsinteressen in der Region müssten berücksichtigt werden.

Übernommen wurde die Haltung der Türkei gegenüber den Verbänden von YPG und YPJ als terroristische Organisationen bereits mit dem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 2. März 2017 an die Bundesländer bezüglich einer Aktualisierung des PKK-Verbots, indem in einem Anhang auch die Symbole von YPG, YPJ und der nordsyrischen kurdischen Partei PYD der PKK zugeordnet wurden und damit de facto unter das 1993 erfolgte PKK-Verbot fallen.

Dies hat in den aktuellen politischen Auseinandersetzungen die Folge, dass die Bundesregierung zwar vorgibt, auf der Seite der kurdischen Bevölkerung gegen die Aggression der Türkei zu stehen, gleichzeitig aber bei verschiedenen Demonstrationen und Versammlungen der letzten Tage die erwähnten Fahnen und Symbole von den Versammlungsbehörden oder der Polizei verboten wurden.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse fordern wir die Bundesregierung erneut auf, den Erlass des BMI von 2017 zumindest insoweit zurückzunehmen, als die Fahnen von YPG, YPJ und PYD nicht mehr der PKK zugeordnet werden. Dieser Erlass sorgt für beispielslose Rechtsunsicherheit bei Versammlungen und in den sozialen Medien, indem das BMI die Verfügung selbst einschränkte mit der Auslegung, dass diese Symbole nicht per se verboten seien, sondern nur in dem Falle, wenn sie „ersatzweise“ für die Symbole der PKK-Verwendung fänden.

Als Folge der BMI-Verfügung wurden in den letzten zwei Jahren unzählige Strafverfahren hinsichtlich der Verwendung dieser Symbole auf Versammlungen und in den sozialen Medien geführt. Einsatzleiter der Polizei räumten auf Demonstrationen des Öfteren ein, dass sie sich selbst mit der Auslegung dieses Erlasses überfordert fühlen.

Es sei daran erinnert, dass YPG und YPJ als Teil der internationalen Koalition gegen den IS, an der sich auch die Bundesregierung beteiligt, die Hauptlast im Kampf gegen den IS getragen und in diesem Zusammenhang über 12.000 Tote zu beklagen haben. Angesichts der erschütternden Bilder, die uns aus Nordsyrien erreichen, der großen Solidarität eines überwiegenden Teiles der deutschen Bevölkerung mit den Menschen Nordsyriens im Kampf gegen die türkische Aggression und auch den Gefühlen der nach Deutschland geflohenen Kurdinnen und Kurden in Angst um ihre Angehörige, fordern wir die Bundesregierung auf, den Erlass vom 2. März 2017 bezüglich der Einordnung von YPG, YPJ und PYD unverzüglich zurückzunehmen.

Damit würde in Deutschland in diesem Kontext wieder Rechtssicherheit einziehen und es wäre ein klares außenpolitisches Signal an die Türkei, dass Aggressionskriege ihren Preis haben, auch wenn sich die Großmächte aktuell auf Kosten der Kurd*innen mit ihr arrangiert haben.

Mit der Listung der nordsyrisch-kurdischen Organisationen im Zusammenhang mit dem PKK-Verbot, hat die Bundesregierung die Türkei in ihrer Sichtweise bestärkt, statt politischer Verhandlungen die militärische Auseinandersetzung zu suchen. Die fatalen Auswirkungen einer verfehlten Politik, sind aktuell sichtbar. Eine Rücknahme dieses Schrittes ist die Bundesrepublik nicht zuletzt der kurdischen Bevölkerung in Deutschland schuldig.”


der Freitag

Von den Kurden redet sie nicht

Rojava Die NATO soll reparieren, was eines ihrer Mitglieder verursacht hat? Annegret Kramp-Karrenbauers Plan ist skurril

„Mein Vorschlag ist, dass wir eine international kontrollierte Sicherheitszone unter Einbeziehung der Türkei und unter Einbeziehung von Russland einrichten“, so Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer. Dabei schließt sie den Einsatz deutscher Soldaten nicht aus. Diese sollen Zivilisten schützen. Das Wort „Kurden“ kam in ihrer Erklärung nicht vor, obwohl die gerade zu Hunderttausenden vertrieben werden. Für die Ministerin scheint das nicht der Rede wert. Der NATO- und Handelspartner Türkei soll schließlich nicht verärgert werden. Die Einbeziehung der kurdischen Selbstverwaltung, die unter hohem Blutzoll mit für den Sieg über den IS gesorgt hat, kommt ihr nicht in den Sinn.

Kramp-Karrenbauers Plan wirkt schon deshalb skurril, weil nun womöglich die NATO mit einer Schutzzone reparieren soll, was eines ihrer Mitglieder mit einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg überhaupt erst angerichtet hat – toleriert von eben dieser NATO. Einfacher wäre es, wollte die Allianz die Türkei unter Druck setzen und ein striktes Waffenembargo verhängen, anstatt Verständnis für deren „Sicherheitsinteressen“ zu äußern. Überhaupt, warum verlangt Kramp-Karrenbauer nicht ein Ende der völkerrechtswidrigen Invasion? Wenn es tatsächlich um Sicherheitsinteressen der Türkei geht, könnten NATO-Soldaten auf der türkischen Seite der Grenze stationiert werden, um dort eine Sicherheitszone einzurichten – nach dem Rückzug der Türkei und ihrer dschihadistischen Helfer aus Nordsyrien.

Anstatt für ein sofortiges Waffenembargo und wirtschaftliche Sanktionen zu wirken, hat die Bundesregierung in der EU massiv gegen einen entsprechenden Beschluss gearbeitet. Wenn es ihr um den Schutz der Kurden vor der mörderischen Politik Erdoğans geht, was zu bezweifeln ist, müsste zunächst eine Flugverbotszone eingerichtet werden. Reden ließe sich über den Einsatz von Blauhelmen mit UN-Mandat, wie das die kurdische Selbstverwaltung fordert. Das wäre im Sinne einer völkerrechtskonformen Lösung und würde das multilaterale System stärken, anstatt zu versuchen, durch die Hintertür EU und NATO in den Rang der Vereinten Nationen zu erheben.

Kramp-Karrenbauer jedoch geht es im Kern darum, den Plan Erdoğans zur Umsiedlung von Millionen syrisch-arabischen Flüchtlingen aus der Türkei nach Nordsyrien unter Aufsicht deutschen und Nato-Militärs umzusetzen, den damit verbundenen massiven Vertreibungen von Kurdinnen und Kurden das Mäntelchen der Humanität umzuhängen und letztendlich die Besatzung Nordsyriens zu legitimieren. Sie will sich zur Erfüllungsgehilfin Erdoğans machen. Dies kann nicht akzeptiert werden.

Kerem Schamberger ist Mitautor von Die Kurden. Ein Volk zwischen Unterdrückung und Rebellion


der Freitag

Auch Zusehen tötet

Rojava Ob durch Waffenlieferungen, den Flüchtlingsdeal oder die NATO: Deutschland ist längst am Kriegsgeschehen beteiligt. Die Frage ist nur: Auf welcher Seite will man stehen?

Als klar war, die USA würden ihre Truppen abziehen, habe ich einen offenen Brief verfasst: #wirallesagennein. Es war wenige Stunden, bevor die Türkei ihren völkerrechtswidrigen Angriffskrieg begann. Die Folgen waren bereits abzusehen. 18 Monate zuvor war die türkische Armee mit ihren islamistischen Söldnern im kurdischen Afrîn, in Syrien einmarschiert, verübte dort Kriegsverbrechen, mehr als 100 000 Menschen wurden vertrieben. Im Brief forderten wir – Schriftstellerinnen, Journalistinnen, Politikerinnen –: „Ein zweites Afrîn darf es nicht geben.“ Also eine „friedliche diplomatische Lösung.“

Jetzt aber ist eingetreten, wovor wir gewarnt hatten: eine humanitäre Katastrophe, über 300.000 Menschen auf der Flucht. Wir wissen von Hinrichtungen, wie beispielsweise der Politikerin Havrin Khalaf; von zahlreichen IS-Gefangenen, die durch gezielte Raketenbeschüsse aus den Gefängnissen freigebombt werden; Bomben wurden auf Zivilist*innen abgeworfen. Gerade prüft die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), ob auch chemische Waffen zum Einsatz kamen.

In dieser Situation schlug Annegret Kramp-Karrenbauer vor, eine international bewachte Sicherheitszone zu errichten. Wie die aussehen könnte, ist noch nicht klar. Darüber ließe sich ja diskutieren: Eine Flugverbotszone könnte durchgesetzt werden – die Türkei bombardiert ja Konvois von Flüchtlingen, Wohnviertel und verwendet verbotene Chemiewaffen. Zudem könnten internationale Bodentruppen die Bevölkerung in Rojava vor der türkischen Armee, islamistischen Milizen und einer Umsiedlung in Rojava schützen. Auch die Bundeswehr könnte daran beteiligt sein. Selbst wenn es paradox klingt, eine militärische Lösung, wie von Annegret Kramp-Karrenbauer gefordert, könnte Menschenleben retten.

Stattdessen wird darüber diskutiert, wie Kramp-Karrenbauer ihren Vorschlag mit der Koalition abgestimmt hat. Und: ob sich Deutschland in diesen Krieg einmischen sollte.

Deutschlands Türkeipolitik hat versagt

Die Frage, ob sich Deutschland aus diesem Krieg raushalten sollte, stellt sich jedoch nicht mehr. Deutschland ist längst in diesen Krieg involviert: durch Waffenlieferungen, durch den Flüchtlingsdeal mit der Türkei – dadurch, dass die Türkei Deutschlands Nato-Partner ist. Die eigentliche Frage lautet also: Wie positioniert sich Deutschland? Auf welcher Seite steht man? Auf der Seite des türkischen Präsidenten Erdogan und seinen islamistischen Brigaden? Auf der Seite von Kriegsverbrechen und Völkerrechtsverletzung – wie bisher?

Erdogan hat den Krieg begonnen und somit Tatsachen geschaffen. Deutschland hat in seiner Türkeipolitik versagt. Deutschland hätte schon viel früher – allerspätestens nach dem Einmarsch in Afrîn – diplomatischen und politischen Druck ausüben müssen. Jetzt bleibt nur die Möglichkeit, zu reagieren, um weitere Katastrophen zu verhindern.

Es ist schon der dritte völkerrechtswidrige Einmarsch in Syrien. Und Erdogan spricht schon lange davon, eines Tages auch in Shingal, dem Hauptsiedlungsgebiet der Ezîd*innen im Irak, einzumarschieren. Der türkische Präsident hat in der Türkei einen autoritären Staat aufgebaut, inklusive Gleichschaltung der Medien, Verhaftungen von politischen Gegner*innen, Kriegspropaganda auf dem Fußballfeld und sogar bei Turkish Airlines. Er exportiert seine autoritäre Ideologie ebenfalls ins Ausland – über Moscheen, Medienkanäle und und und. Seine Kriegspolitik tötet. In erster Linie sind die Menschen in Rojava davon betroffen, besonders die Minderheiten. Aber bedroht ist auch Europa. Etwa wenn sich der IS durch die freigebombten Kämpfer neu formiert.

Auch Zusehen tötet. Und auch das ausbleibende Eingreifen, wenn kurdische Gebiete bombardiert werden, damit Kurden fliehen und andere syrische Bevölkerungsgruppen angesiedelt werden können – manche sprechen von „ethnischer Säuberung“ –, ist eine Positionierung.

Ronya Othmann ist freie Journalistin und Schriftstellerin


Gestern noch als Helden gefeiert, heute eher ungeliebt
CN 290918 zur Veranstaltung AK Asyl Kurdistan

Großrazzia in Cuxhaven wegen angeblicher PKK Unterstützung

Kriminalisierung betr Unterstützung der PKK


Immer hakt es an der Arbeitserlaunis

CN 01122017 Arbeitserlaubnis Prüfverfahren


Rojava: Fundamente einer „Neuen Welt“

CN 240516 Kurdistan Veranstaltung

CN 110516 AK Asyl gegen Kreisverwaltung

AK Asyl ausgeschlossen

TAZ: Nur zahme Flüchtlingshilfe erwünscht

Der Arbeitskreis Asyl engagiert sich in Cuxhaven seit 30 Jahren für Flüchtlinge. In eine Liste des Landkreises für Ehrenamtliche will er sich nun einklagen.


 

Unbenannt-1


 

CN 120416 Tag der Roma

 


 

TAZ vom 19.11.2015

Die niedersächsische Stadt Geestland (Landkreis Cuxhaven) will eine Karte für Flüchtlinge einführen,
auf der von den Gesundheitsdaten bis zu den Asylakten alles gespeichert werden soll.
Hier ein Bericht der taz über das in Geestland bereits umgesetzte Projekt und seine Kritik durch die Flüchtlingsräte.

Geestland: Datenschutz geht anders Der gläserne Flüchtling

Cuxhavener Nachrichten vom 06.11.15

Fam Abbas CN 141015.indd Cuxhavener Nachrichten vom 14.10.15.

Stellungnahme Dr. Gierlichs betr. Gutachten LK Cuxhaven zu Reisefähigkeit

Hallo Niedersachsen: Flüchtlingsrat: Schwere Vorwürfe gegen Landkreis Cuxhaven (20.08.2015)

CN 20.08.15 Heftige Kritik des Füchtlingsrates


 

CN 230615 AK Asyl Weltflüchtlingstag


CN Artikel Abschiebung Wanna 08-05-2015

Landkreis verpfeift Asylbewerber
Der Landkreis Cuxhaven soll unrechtmäßig Papiere eines Flüchtlings
fotografiert und weitergeleitet haben – ohne Konsequenzen.

TAZ Nord 15.06.2015

taz nord sozialamt

taz Nord vom 27.04.15

CN 25.04.2015 Umgang mit Flüchtlingen original.indd

Cuxhavener Nachrichten vom 25.04.15

NDR-Logo-620x264

NDR Missachtet Amt die Privatspäre von Flüchtlingen?

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Nordsee-Zeitung vom 25. ‎Februar ‎2015

CN Artikel Guled.indd

Cuxhavener Nachrichten vom 28.11.14

CN 11. Nov. 2014 Demütigung ist an der Tagesordnung

CN 27.01.15 Doris Schröder-Köpf Ankommen möglich machen

Roma Artikel Cuxhavener Nachrichten 011009

https://www.renovabis.de/news/5130/abgeschoben-in-eine-fremde-heimat

Meta NEZ vom 12 Jan 2012

Artikel NEZ 160812 VG Stade Meta

AK Asyl Cux Leben in Lagern Bericht zur Anhörung 2008 in Oldenburg