2016 12 Informationen zur Wohnsitzregelung für anerkannte FlüchtlingeEntf (2)
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Infos zur Härtefallkommission Niedersachsen
http://www.mi.niedersachsen.de/themen/auslaenderrechtliche_angelegenheiten/auslaender_und_asylrecht/haertefallkommission/haertefallkommission-beim-niedersaechsischen-ministerium-fuer-inneres-und-sport-63033.html
Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen
Keine Anspruchseinschränkung für Geduldete nach
§ 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY 51/16 B ER)
In einem Beschluss vom 12.12.2016 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Beschluss des Sozialgerichts Stade zur Anspruchseinschränkung eines geduldeten Asylbewerbers aufgehoben. Beim Antragssteller handelt es sich um einen mazedonischen Staatsangehörigen. Der Asylantrag des Antragsstellers wurde bereits abgelehnt. Über die Folgeanträge der Frau und der gemeinsamen Kinder wurde noch nicht entschieden. Daraufhin wurden die Leistungen des Antragsstellers nach § 1a II AsylbLG durch den Landkreis Cuxhaven mit der Begründung gekürzt, dass trotz der Duldung eine Ausreisepflicht bestehe. Nach Ansicht des Landessozialgerichts hat jedoch der Antragssteller einen Anspruch auf lebensunterhaltssichernde Leistungen nach § 2 I AsylbLG. Bei Inhabern einer Duldung liege keine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer iSd. § 2 I AsylbLG. Die Inhaber einer Duldung sind demnach Leistungsberechtige nach § 1 I Nr. 4 AsylbLG. Hierauf ist nach Ansicht des Landessozialgerichts § 1a II 1 AsylbLG nicht anwendbar.
lsg-nds-bremen-zu-%c2%a7-1-a-asylblg
Stellungnahme des Flüchtlingsrat Niedersachsen
Information zur Anhörung im Asylverfahren
http://www.asyl.net/index.php?id=337
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Ankündigung von Abschiebungen
Liebe Leute,
Durch das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ vom Oktober 2015 wurde
u.a. § 59 Abs. 1 S. 8 Aufenthaltsgesetz neu eingefügt. Er lautet wie
folgt: „Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin
der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden.“ Vorher konnten
die Ausländerbehörden im Ermessen selbst entscheiden, ob sie
Abschiebungen aus humanitären Gründen ankündigen oder davon absehen.
Durch die Änderung ist diese Praxis bundeseinheitlich verboten. Gerade
im Kreis von Anti-Abschiebungsinitiativen hat diese Gesetzesänderung
große Verunsicherung ausgelöst.
Es gibt dennoch Möglichkeiten den Termin einer Abschiebung zu erfahren.
Zunächst heißt es im Gesetz lediglich, dass Abschiebungen „nicht
angekündigt“ werden dürfen. Eine Ankündigung bezeichnet in der Regel
eine durch die Behörde erfolgende Information, bspw. die Nennung eines
konkreten Termins in der Abschiebungsanordnung. Davon unberührt sind
Informationen oder Mitteilungen, die Betroffene selbstständig von der
Behörde anfordern. Es bietet sich an, dass Betroffene – auch mit Hilfe
der Unterstützer – bei der Ausländerbehörde den konkreten Termin
erfragen. Nach dem Gesetzeswortlaut müsste die Behörde Termin mitteilen.
Sollte sich die Behörde weigern könnte eine Akteneinsicht durch
Anwält/innen vielversprechend sein.
Weitere Informationen finden sich in dem Asylkommentar: Hofmann, Rainer
M. (Hrsg.): Nomos-Kommentar zum Ausländerrecht, 2. Auflage 2016,
Kommentierung zu § 59 AufenthG, Rn. 24, Bearbeiter: Stephan Hocks.
Liebe Grüße,
Max
Juristischer Mitarbeiter von PRO ASYL
Erstinfos für Asylsuchende aktualisiert
auf Grund der letzten Änderungen v.a. im Aufenthaltsgesetz, in der Beschäftigungsverordnung und im Asylgesetz (vormals Asylverfahrensgesetz), die am 01.08. sowie am 24.10.2015 in Kraft getretenen sind, hat der Flüchtlingsrat die Erstinfos für Asylsuchende aktualisiert.
Die aktualisierte fünfte Ausgabe der Broschüre liegt derzeit als pdf-Datei in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch vor. Die Fassungen in Arabisch und Farsi folgen. Ebenso werden die Druckversionen der fünften Auflage des Erstinfos in allen fünf o.g. Sprachen in Kürze folgen.
erstinformationen_broschuere_5te_auflage_WEB_DEU
erstinformationen_broschuere_5te_auflage_ENG_WEB
erstinformationen_broschuere_5te-Auflage_FRA_WEB
Arbeitsmarktzugang_fuer_Fluechtlinge_20151118
Ratgeber für Freiwillige in der Flüchtlingsarbeit
Rechte haben und Recht bekommen
Übersicht Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Leistungen des SGB II und III etc.
Übersicht: Informationsangebote für Flüchtlinge im Internet
Frankfurter Rundschau – Anonymous ruft zum Rickrolling auf